LEG kündigt zahllose Mieterhöhungen an

Die LEG hat angekündigt, die Mieten in Ihrem Wohnungsbestand deutlich zu erhöhen. Am Freitag äußerte LEG-Vorstand Lars von Lackum gegenüber dpa-AFX, dass der Konzern aufgrund gestiegener Kosten plane, die Mieten „so stark wie regulatorisch möglich“ zu erhöhen. Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen sieht hierin den Versuch, die Mieterinnen und Mieter für die selbst verschuldete Krise des Wohnungskonzerns zahlen zu lassen und ruft dazu auf, die kommenden Erhöhungen genau zu prüfen.

„Die Mieter sollen jetzt für die Krise zahlen“, bewertet Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW die Situation. „Das Geschäftsmodell der börsennotierten Unternehmen, in der Zeit niedriger Zinsen auf Pump hohe Gewinne einzufahren, ist Vergangenheit.“

Der Mieterverein Bochum rät allen Mietern, die Mieterhöhungsverlangen genau zu prüfen. Die LEG ist bei diesem Thema in der Vergangenheit mehrfach mit Tricksereien aufgefallen. So hat sie schon zweimal versucht, Mietern eine sogenannte “Festmiete” anzubieten: Mietern, die freiwillig einer Mieterhöhung um 20 € zustimmten, wurde garantiert, dass die Miete anschließend zwei Jahre lang unverändert bleibt. Für Mieter lag darin allerdings kein Vorteil, weil Mieterhöhungen in freifinanzierten Wohnungen sich ja nach dem Mietspiegel richten müssen, der sich sowieso nur alle zwei Jahre verändert. Und natürlich haben in erster Linie solche Mieter dieses “Angebot” bekommen, bei denen eine Mietspiegel-Mieterhöhung (nach § 558 BGB) gar nicht möglich war, weil die Obergrenze des Mietspiegels bereits ausgeschöpft war.

Und bekannt ist die LEG auch dafür, die Obergrenze der Preisspanne im Mietspiegel als Miete zu verlangen, auch wenn der Mietspiegel dies ausdrücklich nicht erlaubt, wenn dafür keine besonderen Eigenschaften der Wohnung vorliegen. Sie ist vor ein paar Jahren maßgeblich dafür gewesen, dass der Arbeitskreis Mietspiegel in Bochum Preisspannen komplett abgeschafft hat.

Mieter müssen einer Mieterhöhung nur zustimmen, wenn ALLE der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die letzte Mieterhöhung muss 1 Jahr her sein, bevor die nächste überhaupt verlangt werden darf.
  • Mieter haben zwei Monate plus den Rest des laufenden Monats Zeit, zu prüfen, ob sie der Mieterhöhung zustimmen. Zwischen 2 Mieterhöhungen liegen also mindestens 15 Monate.
  • Die Kappungsgrenze muss eingehalten werden: Die Miete darf maximal um 20 % in 3 Jahren steigen. Mieter sollten also immer nachsehen: “Was habe ich vor 3 Jahren gezahlt?” Die jetzt geforderte Miete darf maximal 20 % darüber liegen, egal, ob es zwischendurch eine Mieterhöhung gegeben hat oder nicht.
  • Die verlangte Miete darf nicht höher sein als die “ortsübliche Vergleichsmiete”, die im Mietspiegel steht. Der Vermieter muss darlegen, wie er die Wohnung in den Mietspiegel eingeordnet hat. Mieter sollten diese Enordnung auf jeden Fall überprüfen, denn da wird gerne mal geschummelt: Es werden Abschläge “vergessen” oder Zuschläge verlangt, ohne dass die Wohnung die entsprechenden Merkmale tatsächlich aufweist.

Die LEG vermietet in Bochum ca. 1.700 Wohnungen. Sie ist damit nach VBW, Vonovia, GWV, BWG, BGB und VIVAWEST siebtgrößte Wohnungsanbieterin in dieser Stadt.

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