Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V.

Liebe Leserin, lieber Leser,

wer kennt das nicht: Einen nicht unbeträchtlichen Teil unserer Zeit verbringen wir mit Warten - ob beim Arzt, an der Supermarktkasse, im Stau, auf dem Bahnsteig, in der Hotline. Nur für diesen Frühling scheint das nicht zu gelten, der dank Klimawandel schon unerwartet im Februar aufgetaucht ist. Immerhin dürfte das unsere Heizkosten erfreulich senken.

Wir vom Mieterverein kennen das Warten auch allzu gut - vor allem aus der bundesweiten Wohnungspolitik. Seit über zwei Jahren nämlich schon verharren die von der Ampel-Koalition beschlossenen Maßnahmen, die die Miete begrenzen sollen, in der Warteschleife. Der zuständige Minister für Justiz Marco Buschmann schweigt. Eigentlich sollte er am Entwurf für eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit mitarbeiten, er sollte die Reform des Baugesetzbuchs umgesetzt, eine gesenkte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen verankert, die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert ... haben. Ausführlicher haben DGB und Mieterbund das Warten auf Maßnahmen in der Wohnungspolitik zusammengefasst. 

In Bochum warten wir derweil auch: auf einen Entwurf für das neue Handlungskonzept Wohnen, das eigentlich schon 2022 im Rat verabschiedet werden sollte. Im Februar sollte es nun erscheinen und dann auch eine Bürgerbeteiligung folgen. Bis heute ist leider nichts veröffentlicht.

Wir wollen raus aus der Warteschleife: Daher laden wir zusammen mit dem Bündnis "Gutes Wohnen in Bochum" am Montag, 11.3. zur Veranstaltung "Wie eine Bochumer Zweckentfremdung gegen Leerstand und Abriss helfen kann". Mehr dazu unter den Kurzmeldungen.

In diesem Sinne laden wir Sie herzlich ein: Gemeinsam vorangehen statt warten!
 
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Martin Krämer
Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend

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"Wie eine Bochumer Zweckentfremdungssatzung gegen Leerstand und Abriss helfen kann"

Mit der Krise beim Neubau hat der Umgang mit dem Bestand eine große Bedeutung bekommen. Nur ein Erhalt der gebauten Mietwohnungen kann helfen bezahlbares Wohnen sichern. In Bochum existiert dafür ein großes Potential leerstehender und vom Abriss bedrohter Gebäude. 

Daher laden wir zusammen mit dem Bündnis "Gutes Wohnen für Bochum" zur Veranstaltung ein:

Montag, 11.März, 18.30 Uhr
ZEITMAULtheater (Imbuschplatz 11 - Zugang über den Nordring)

Mit Architects 4 Future Ruhr und Rainer Stücker (ehemaliger Geschäftsführer des Mietervereins Dortmund).

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206 und eine Zwangsräumung in Bochum
Im vergangenen Jahre wurden in Bochum 268 Zwangsräumungen von Wohnungen verfügt, 206 davon wurden auch durchgeführt. Das geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion “Die Linke” hervor. Fast alle Räumungsverfahren liefen geräuschlos.

Dies gilt aber nicht für eine bald anstehende Zwangsräumung in der Kohlenstraße 135. Der letzte Bewohner einer Häuserreihe im städtischen Besitz wehrt sich weiter, seine Wohnung zu verlassen. Dort plant die Stadt perspektivisch, Gewerbe anzusiedeln. Der Bewohner bekommt seit Dezember viel Unterstützung. Er soll am 5.März aus seiner Wohnung geräumt werden. 

Der Mieterverein ärgert sich vor allem darüber, dass diese Häuser mit 25 Wohnungen angesichts des Mangels an bezahlbaren Wohnraums nicht instandgehalten und vermietet wurden. 

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Bochumer Wohnungsmarktbarometer 2023 erschienen

Die Stadt Bochum hat eine neue Ausgabe des zweijährlich erscheinende Wohnungsmarktbarometer veröffentlicht. Dazu wurden Wohnungsmarktakteure (vor allem aus der Immobilienwirtschaft aber auch der Mieterverein) in Bochum befragt sowie Preisdatenbanken ausgewertet. Die Stadt schreibt, seit mittlerweile etwa acht Jahren werde die Lage in praktisch allen Wohnungsmarkt-Segmenten als „angespannt“ oder sogar „sehr angespannt“ eingeschätzt. Für die nächsten zwei bis fünf Jahre erwarten die befragten Wohnungsmarktexpert*innen nur wenig Veränderung.

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Reform des Mietwucher-Paragrafen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht den Mietwohnungsmarkt vor dem Zusammenbruch und fordert eine Reform des Mietwucher-Paragrafen. 

„Die Entwicklungen der Mietpreise, insbesondere der Neu- und Wiedervermietungsmieten, hat spätestens seit Anfang 2023 mit zweistelligen Steigerungsraten eine unkontrollierte Dynamik angenommen. Es ist daher dringend notwendig, gegen unzulässig hohe Mieten endlich effektiv vorgehen zu können, um den schwarzen Schafen unter den Vermietenden so das Handwerk zu legen – die Reform des sog. Mietwucherparagraphen ist absolut überfällig“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher. 

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Aktueller Betriebskostenspiegel für Deutschland erschienen

Mieterinnen und Mieter mussten im Jahr 2022 in Deutschland im Durchschnitt 2,28 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 2,87 Euro/qm/Monat betragen. Dies sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der bundesweiten Abrechnungsdaten des Jahres 2022 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 2.755,20 Euro für das Abrechnungsjahr 2022 aufgebracht werden.

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Mietertipp: 10 Fragen zur CO2-Preis-Aufteilung - Rechenaufgabe mit kleiner Entlastung

Seit 2023 werden die CO2-Kosten neu aufgeteilt. Bisher waren die Mieterinnen und Mieter für den Aufpreis auf den Treibhausgasausstoß allein in der Pflicht. Mit den Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2023 müssen erstmals auch Vermietende einen Teil übernehmen. Wer wie stark von der Entlastung profitiert, hängt vom Zustand des Wohnhauses ab und ist nicht so ohne Weiteres zu berechnen. Der Mieterverein beantwortet 10 Fragen zur CO2-Preis-Aufteilung.

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